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BGH-Urteil zu Domain-Missbrauch |
Dürfen sich Unternehmmen aus Panama bayerische Domainnamen wie "www.regierung-oberfranken.de" sichern? Der Bundesgerichtshof hat den Fall jetzt entschieden.
Die Domain-Registrierungsstelle DENIC muss Domainnamen in Fällen "eindeutigen Missbrauchs" löschen.
Der 1. Zivilsenat des BGH gab dem Freistaat recht: Auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, könne "ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen" (Az. I ZR 131/10). Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juni 2010.
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Zuverlässige E-Mail-Server bilden heutzutage das Rückgrat jeder Unternehmenskommunikation. Wenn E-Mail-Server nicht oder nur hinreichend arbeiten, bricht die Kommunikation ab oder wird gar verhindert. Fallen solche E-Mail-Server auch nur kurze Zeit aus, so kann dies zu hohen geschäftlichen Verlusten führen. Beispielsweise in Verbindung mit Online-Shops oder im Support hat dies sehr schnell spürbare Auswirkungen zur Folge. Aus Erfahrung wissen wir, dass selbst nicht wenige E-Mailserver nahmhafter Firmen mit Mängeln konfiguriert sind. Aber auch eben solche schlecht oder falsch konfigurierten E-Mail-Server können zahlreiche andere E-Mailserver blockieren bzw. in deren Arbeit einschränken, Postfächer mit unerwünschten E-Mails überfluten, E-Mails verschwinden lassen und damit dem Unternehmen finanziellen Schaden zufügen.
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